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FAQ Lärm: Häufige Fragen und Antworten

Lärm ist mehr als ein störendes Geräusch – er kann unser Wohlbefinden beeinträchtigen und langfristig zu gesundheitlichen Schäden führen. In Sachsen-Anhalt sind vor allem der Straßen- und Schienenverkehr Hauptquellen für Umgebungslärm, der viele Bürgerinnen und Bürger belastet. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat deshalb ein umfassendes FAQ zum Thema Lärmschutz zusammengestellt, das über Ursachen, rechtliche Grundlagen und Schutzmaßnahmen informiert. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie Lärm gemessen wird und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu schützen oder aktiv zur Lärmminderung beizutragen.

Beeinträchtigt Lärm die Gesundheit?

Schall ist überall und wesentlicher Bestandteil unseres sozialen Lebens, etwa indem er über das Hören Kommunikation ermöglicht. Schall kann aber auch unerwünscht sein: Verursacht er sogar Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden, spricht man gemeinhin von Lärm. Dieser kann zu nachhaltigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schäden führen.

Welche Beschwerden können auftreten?

Kurzzeitige hohe Schallspitzen oder Dauerschall können zunächst das Gehör schädigen: von der Beeinträchtigung des Hörvermögens bis hin zu Schwerhörigkeit oder zeitlich begrenzten bzw. dauerhaften Ohrgeräuschen (Tinnitus). Lärm wirkt darüber hinaus aber auch auf den gesamten Organismus: Er kann körperliche Stressreaktionen auslösen – und das auch schon bei vergleichsweise niedrigeren Schallpegeln wie etwa Verkehrslärm.

Wie wirkt Lärm als Stressfaktor?

Lärm beeinträchtigt nicht nur das subjektive Wohlempfinden und die Lebensqualität, sondern auch direkt die Gesundheit. Er aktiviert das autonome Nervensystem und das hormonelle System. Die Folge: Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren verändern sich. Zudem schüttet der Körper vermehrt Stresshormone aus. Mögliche Langzeitfolgen chronischer Lärmbelastung sind neben den Gehörschäden auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck oder bestimmte Herzkrankheiten einschließlich Herzinfarkt.

Was sind die häufigsten/größten Quellen für Lärm?

Laut Umfragen zum Thema Lärm fühlen sich die Menschen in Deutschland am häufigsten durch den Straßenverkehr gestört oder belästigt. Danach folgen Lärm von Industrie und Gewerbe sowie Flug- und Schienenverkehr. In Sachsen-Anhalt gelten etwa die Bundesautobahnen 2, 9, 14 und 38 als besondere Lärmquellen für den Straßenverkehr; der Flughafen Halle/Leipzig für den Fluglärm und für Industrie- bzw. Gewerbelärm die Ballungsräume Magdeburg und Halle.

Haben Lärmbeeinträchtigungen in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten in Sachsen-Anhalt zugenommen?

Die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen (mindestens 8.200 Fahrzeuge pro Tag), Haupteisenbahnstrecken (30.000 Züge pro Jahr) und Großflughäfen (50.000 Flugbewegungen pro Jahr) wird seit 2007 systematisch erhoben. Diese Lärmkartierung erfolgt auch in Sachsen-Anhalt alle fünf Jahre; die aktuellen Ergebnisse stammen daher aus dem Jahr 2022. Dabei können aber keine generellen Aussagen zur Entwicklung der Lärmbeeinträchtigungen für das gesamte Bundesland getroffen werden. Vielmehr muss man sich die entsprechenden Regionen genauer anschauen.

In welchem Bereich hat sich in den vergangenen Jahren die Lärmbelastung reduziert?

An Haupteisenbahnstrecken ist die Zahl lärmbetroffener Einwohner deutlich gesunken. Waren 2017 noch rund 120.000 Menschen in der Nacht einem Lärmpegel von mehr als 50 Dezibel ausgesetzt, waren es 2022 bereits weniger als 25.000. Dies liegt zum einen am Rückgang der Zugbewegungen, zum anderen an umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen entlang der Lärm-Hotspots. Besonders stark war dabei der Rückgang in Lutherstadt Wittenberg: Hier ist die Zahl lärmgeplagter Menschen von mehr als 6.000 auf weniger als 500 zurückgegangen.

Und wo gibt es aktuell mehr Lärm?

Die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr hat zugenommen: Laut Erhebung 2022 sind außerhalb der Ballungsräume Magdeburg und Halle aktuell rund 100.000 Menschen in Sachsen-Anhalt einem Geräuschpegel von mehr als 55 Dezibel im 24-Stunden-Tageszeitraum ausgesetzt. Laut Untersuchung 2017 lag die Zahl der Lärmbetroffenen damals bei lediglich rund 30.000. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass der Großteil des Anstiegs auf neu eingeführte Lärmberechnungsverfahren zurückgeht. Zum Vergleich: Allein im Ballungsraum Magdeburg sind ebenfalls rund 100.000 Einwohner einem Geräuschpegel von mehr als 55 Dezibel im 24-Stunden-Tageszeitraum durch Straßenverkehrslärm ausgesetzt.

Ist es nur in den Städten laut oder kann es auch auf dem Land laut sein?

Lärm ist ein Thema in größeren Städten, aber auch für ländliche Regionen. In Städten gibt es viele verschiedenartige Lärmquellen; dagegen werden Ortschaften im ländlichen Raum häufiger von stark frequentierten Hauptverkehrswegen tangiert. Diese gemeinhin als ruhig eingestuften Regionen können also durchaus auch höheren Geräuscheinwirkungen ausgesetzt sein. Beleg dafür sind etwa die Ortschaften rund um den Flughafen Leipzig-Halle, an dem die Zahl der Flugbewegungen – auch im sensiblen Nachtzeitraum – in den vergangenen Jahren gestiegen ist.

Wer ist für Lärmbekämpfung zuständig? An wen kann ich mich wenden, wenn etwa der Verkehrslärm vor meiner Haustür überhandnimmt?

Grundsätzlich sollte man sich bei konkreten Lärmproblemen zunächst an den Lärmverursacher wenden: Für Lärmprobleme im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr kann die Deutsche Bahn AG Ansprechpartner sein bzw. bei der Suche nach Verantwortlichen unterstützen. Wer sich durch den Straßenverkehrslärm an Bundesautobahnen gestört fühlt, sollte sich an die Autobahn GmbH des Bundes wenden. Und bei Belästigungen durch Straßenbahnlärm richte ich mich am besten an die Verkehrsbetriebe der Stadt.

An wen kann ich mich wenden, wenn in der Nachbarschaft regelmäßig laute Musik gespielt wird?

Bei verhaltensbezogenem Lärm, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich belästigt, sollten Sie zunächst das Gespräch mit den Verursachern suchen. Trägt dies keine Früchte, können Sie sich ans zuständige Ordnungsamt wenden. Es ist befugt, ordnungswidriges Verhalten zu ahnden und kann im Einzelfall auch Maßnahmen treffen, um künftige Ruhestörungen zu verhindern. Die Ruhezeiten sind zumeist durch kommunale Satzungen geschützt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich von Fluglärm immer häufiger gestört fühle?

Auch hier gilt: Erster Ansprechpartner ist der Lärmverursacher. Zunächst sollte ich mich also an den betreffenden Flughafen wenden. Der Flughafen Leipzig/Halle hat dafür eigens einen Fluglärmschutzbeauftragten benannt. Er ist persönlicher und zentraler Ansprechpartner u.a. für die Flughafenanrainer in Sachsen und Sachsen-Anhalt und deren Bürgerinitiativen. Detaillierte Informationen und Kontaktdaten sind hier zu finden: https://www.mobilitaet.sachsen.de/fluglaermschutzbeauftragter-4146.html

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit Lärm aus dem benachbarten Gewerbegebiet/Unternehmen ständig belästigt werde?

Industrie- und Gewerbeanlagen bestehen oft aus einer Vielzahl einzelner Geräuschquellen. In der Regel handelt es sich dabei um so genannte ortsfeste Anlagen, für die lärmmindernde Maßnahmen effektiver umgesetzt werden können als bei mobilen Geräuschquellen wie im Straßenverkehr. Diese Lärmschutzauflagen werden im Rahmen der Genehmigung für Anlagen bzw. durch Nachbesserungen bei bestehenden Anlagen erlassen. Dadurch konnte die Zahl der durch Industrie- und Gewerbelärm erheblich belästigten Personen stetig verringert werden. Sollte es dennoch Probleme mit Industrie- und Gewerbelärm geben, sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Immissionsschutzbehörden bzw. das Landesverwaltungsamt als obere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartner. Bin ich dagegen durch Lärm am Arbeitsplatz betroffen, kann ich mich an die Aufsicht für den technischen Arbeitsschutz, das Landesamt für Verbraucherschutz, wenden.

Warum werden Lärmbelastungen überhaupt systematisch erfasst?

Basis dafür ist eine Richtlinie der EU (2002/49/EG) zum Umgebungslärm. Danach müssen EU-Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre die Lärmbelastung auf Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern mittels Lärmkarten erfassen. In Sachsen-Anhalt sind hierfür die Gemeinden zuständig – und werden dabei vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) unterstützt. Die flächenhafte Darstellung zur Lärmbelastung dient als Basis für etwaige Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung aus 2022 sind auf der LAU-Webseite verfügbar: https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/immissionsschutz/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung.

Wo kann ich nachschauen, ob es an meinem Wohnort eine erhöhte Lärmbelastung (etwa durch Verkehrslärm) gibt?

Lärmkarten stellen die entstehende Lärmbelastung farbig und flächenhaft dar. Ermittelt werden diese über Ausbreitungsberechnungen, in die alle relevanten Daten eingehen. Im Wesentlichen unterscheidet die EU-Umgebungslärmrichtlinie zwischen Ballungsräumen und Gemeinden an Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen und/oder Flughäfen. Die auf der Webseite des LAU veröffentlichten Karten sind daher ein guter ersten Anlaufpunkt um nachschauen, ob es an meinem Wohnort eine erhöhte Lärmbelastung etwa durch Verkehrslärm gibt.

Was sind Lärmaktionspläne, was wird mit ihnen bezweckt?

Auf Basis der 2022 erarbeiteten Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen dargestellt werden. Die Lärmaktionspläne können auch konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten.

In Sachsen-Anhalt waren bis Mitte 2024 insgesamt 127 Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Diese sind ebenfalls auf der Webseite des LAU verfügbar:

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/immissionsschutz/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/laermaktionsplanung

An welchen Orten in Sachsen-Anhalt besteht aktuell der höchste Handlungsbedarf mit Blick auf Lärmbelästigungen?

Das kommt auf die konkrete Lärmquelle an. Bei Lärm von Hauptverkehrsstraßen sind die Stadt Halberstadt, die Gemeinde Hohe Börde und Lutherstadt Wittenberg besonders stark betroffen. Beim Fluglärm sind es die Gemeinden Schkopau, Kabelsketal und Bad Lauchstädt. Die folgenden Tabellen basieren auf der aktuellen Lärmkartierung aus dem Jahr 2022; hierbei flossen der Lärmindex für einen 24 Stunden-Zeitraum sowie für den 8-stündigen Nachtzeitraum sowie weitere Größen ein.

Ranking der Lärmbetroffenheit bei Hauptverkehrsstraßen:

Nr. Gemeinde
1 Halberstadt
2 Hohe Börde
3 Lutherstadt Wittenberg
4 Wernigerode
5 Naumburg
6 Merseburg
7 Bitterfeld-Wolfen
8 Weißenfels
9 Stendal
10 Zerbst

Ranking der Betroffenheit von Fluglärm:

Nr. Gemeinde
1 Schkopau
2 Kabelsketal
3 Bad Lauchstädt
4 Halle
5 Merseburg
6 Landsberg
7 Braunsbedra

Welche Förderprogramme zur Lärmbekämpfung gibt es?

Für zwei bedeutende Lärmquellen hat der Bund Förderprogramme zur Finanzierung der Lärmbekämpfung aufgelegt:

Lärmschutz Straßenverkehr

Lärmschutz an Bundesautobahnen und Bundesstraßen spielt eine immer bedeutendere Rolle bei der Straßenplanung und beim Straßenbau. Für neu gebaute bzw. wesentlich geänderte Verkehrswege gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben – und auch Grenzwerte für Lärm. Werden diese überschritten, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz bzw. Lärmvorsorge. Dies gilt zwar nicht für bestehende Straßen. Im Rahmen der Lärmsanierung unternimmt der Bund aber dennoch erhebliche finanzielle Anstrengungen.

Lärmschutz Eisenbahn

Seit 2016 stellt der Bund jährlich 150 Millionen Euro für Lärmsanierung an Schienenwegen zur Verfügung. Die Mittel fließen vor allem für den Bau von Lärmschutzwänden (aktiver Lärmschutz) und als Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern (passiver Lärmschutz). Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Strecke in die Gesamtkonzeption der Lärmsanierung des Bundes aufgenommen ist. Dabei werden solche Streckenabschnitte bevorzugt saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und viele Anwohner betroffen sind.

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Referat Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung

Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1506
E-Mail: VzAl4(at)mwu.sachsen-anhalt.de

FAQ: Lärmschutz in Sachsen-Anhalt

Lärm ist mehr als ein störendes Geräusch – er kann unser Wohlbefinden beeinträchtigen und langfristig zu gesundheitlichen Schäden führen. In Sachsen-Anhalt sind vor allem der Straßen- und Schienenverkehr Hauptquellen für Umgebungslärm, der viele Bürgerinnen und Bürger belastet. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat deshalb ein umfassendes FAQ zum Thema Lärmschutz zusammengestellt.

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